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   BGH, 12.01.2021 - 1 StR 347/20   

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https://dejure.org/2021,4564
BGH, 12.01.2021 - 1 StR 347/20 (https://dejure.org/2021,4564)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2021 - 1 StR 347/20 (https://dejure.org/2021,4564)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2021 - 1 StR 347/20 (https://dejure.org/2021,4564)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 244 Abs 1 Nr 1 Buchst a StGB, § 244 Abs 3 StGB

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung; Lückenhaftigkeit der Urteilsgründe

  • rewis.io

    Strafverurteilung wegen Diebstahls mit Waffen: Beisichführen eines Zimmermannshammers; Erörterungsbedürftigkeit der Ablehnung eines minder schweren Falls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a)
    Diebstahl mit Waffen in Tateinheit mit Sachbeschädigung; Lückenhaftigkeit der Urteilsgründe

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kann ein Zimmermannshammer ein gefährliches Werkzeug darstellen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 107
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 03.06.2008 - 3 StR 246/07

    Diebstahl mit Waffen (Taschenmesser als gefährliches Werkzeug; Messer;

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 1 StR 347/20
    Jedenfalls der Zimmermannshammer unterfällt unter den gegebenen Umständen "als anderes gefährliches Werkzeug' dem Qualifikationstatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257, 258 ff. zum Mitsichführen eines Taschenmessers zum Entfernen von Sicherungsetiketten); eine weitergehende Umschreibung seiner Beschaffenheit bedarf es hier nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2012 - 5 StR 286/12 Rn. 4 zu einem Schraubendreher).

    In der Rechtsprechung und Literatur wurde zur Begrenzung des Anwendungsbereichs der Strafnorm teilweise versucht, bei der Auslegung des Begriffes ‚gefährliches Werkzeug' einschränkende subjektive Kriterien heranzuziehen... Diesen Versuchen ist der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 3. Juni 2008 (3 StR 246/07 - BGHSt 52, 257) unter Verweis auf den Wortlaut der Norm, auf systematische Argumente sowie auf den Sinn und Zweck der Regelung entgegengetreten.

  • BGH, 21.06.2012 - 5 StR 286/12

    Beisichführen eines gefährlichen Werkzeugs (hier: verneint für als

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 1 StR 347/20
    Jedenfalls der Zimmermannshammer unterfällt unter den gegebenen Umständen "als anderes gefährliches Werkzeug' dem Qualifikationstatbestand des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. a StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257, 258 ff. zum Mitsichführen eines Taschenmessers zum Entfernen von Sicherungsetiketten); eine weitergehende Umschreibung seiner Beschaffenheit bedarf es hier nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Juli 2012 - 5 StR 286/12 Rn. 4 zu einem Schraubendreher).
  • BGH, 06.03.2012 - 4 StR 669/11

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (Vermögensschaden; betrügerische

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 1 StR 347/20
    c) Die Strafzumessungserwägungen bezüglich der drei anderen Angeklagten leiden unter dem gleichen Rechtsfehler, sodass die Urteilsaufhebung auf diese, mithin auch auf den Mitangeklagten S., der seine Revision vor dem Senat zurückgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11 Rn. 12 mwN), zu erstrecken ist (§ 357 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 10 und vom 22. April 2020 - 1 StR 61/20 Rn. 18; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 49/13 Rn. 5 f.).
  • BGH, 09.07.2020 - 1 StR 567/19

    Steuerhinterziehung durch Unterlassen (steuerrechtliche Erklärungspflicht als

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 1 StR 347/20
    c) Die Strafzumessungserwägungen bezüglich der drei anderen Angeklagten leiden unter dem gleichen Rechtsfehler, sodass die Urteilsaufhebung auf diese, mithin auch auf den Mitangeklagten S., der seine Revision vor dem Senat zurückgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11 Rn. 12 mwN), zu erstrecken ist (§ 357 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 10 und vom 22. April 2020 - 1 StR 61/20 Rn. 18; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 49/13 Rn. 5 f.).
  • BGH, 22.04.2020 - 1 StR 61/20

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenabrede:

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 1 StR 347/20
    c) Die Strafzumessungserwägungen bezüglich der drei anderen Angeklagten leiden unter dem gleichen Rechtsfehler, sodass die Urteilsaufhebung auf diese, mithin auch auf den Mitangeklagten S., der seine Revision vor dem Senat zurückgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11 Rn. 12 mwN), zu erstrecken ist (§ 357 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 10 und vom 22. April 2020 - 1 StR 61/20 Rn. 18; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 49/13 Rn. 5 f.).
  • BGH, 14.03.2013 - 2 StR 49/13

    Strafzumessung (Beutehöhe als Bemessungsgrund)

    Auszug aus BGH, 12.01.2021 - 1 StR 347/20
    c) Die Strafzumessungserwägungen bezüglich der drei anderen Angeklagten leiden unter dem gleichen Rechtsfehler, sodass die Urteilsaufhebung auf diese, mithin auch auf den Mitangeklagten S., der seine Revision vor dem Senat zurückgenommen hat (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2012 - 4 StR 669/11 Rn. 12 mwN), zu erstrecken ist (§ 357 Satz 1 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2020 - 1 StR 567/19 Rn. 10 und vom 22. April 2020 - 1 StR 61/20 Rn. 18; siehe auch BGH, Beschluss vom 14. März 2013 - 2 StR 49/13 Rn. 5 f.).
  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Für ein zusätzliches subjektives Element zur Eingrenzung dieses Tatbestandsmerkmals ist dabei - gerade auch mit Rücksicht auf die Abgrenzung zu den sonstigen Werkzeugen oder Mitteln im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) StGB, die erst durch die ihnen von Seiten des Täters in der konkreten Situation beigelegte Zwecksetzung tatbestandsmäßig werden - kein Raum (grundlegend BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257, 269 Rn. 32; ebenso BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 1 StR 347/20, NStZ-RR 2021, 107, 108).

    Für die daran anknüpfende Bewertung als "gefährlich" kommt es maßgeblich darauf an, ob von dem Gegenstand danach eine abstrakte Gefahr ausgeht, die derjenigen einer Waffe im technischen Sinne nahekommt, sodass allein deshalb eine Mitführung dieses Gegenstands bei der Tat als latent gefährlich angesehen werden muss (vgl. BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008 - 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257, 269 Rn. 34 f. [Taschenmesser] mwN; daran anknüpfend BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021 - 1 StR 347/20, NStZ-RR 2021, 107 [Zimmermannshammer]; Beschluss vom 21. Juli 2012 - 5 StR 286/12, NStZ 2012, 570 [Schraubendreher bei objektiv gegebener Eignung zur Verwendung als Stichwerkzeug]).

  • BayObLG, 21.05.2021 - 206 StRR 193/21

    Strafzumessung - Begründungspflicht des Berufungsgerichts

    Wie die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend ausführt, bestimmt sich nach gefestigter Rechtsprechung auch des Bundesgerichtshofs der Begriff des gefährlichen Werkzeugs im Sinne des § 244 Abs. 1 Nr. 1 a StGB nach objektiven Kriterien (BGH, Beschluss vom 3. Juni 2008, 3 StR 246/07, BGHSt 52, 257 = NJW 2008, 2861 [Taschenmesser]; zuletzt BGH, Beschluss vom 12. Januar 2021, 1 StR 347/20, NStZ-RR 2021, 107 [Zimmermannshammer]; vgl. auch BayObLG, Urteil v. 12. April 2000, 5 StRR 206/99, NStZ-RR 2001, 202 [Taschenmesser]).

    Wenn es sich bei dem Gegenstand, der als "anderes gefährliches Werkzeug" im Sinn des Qualifikationstatbestandes des § 244 Abs. 1 Nr. 1a StGB einzuordnen ist, um ein Einbruchswerkzeug handelt, das nur eingesetzt wurde, um den Gewahrsam des Berechtigten zu brechen, so muss dies in die Abwägung, ob ein minderschwerer Fall vorliegt, eingestellt werden (BGH NStZ-RR 2021, 107).

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